TKG

Liebe Mieterinnen und Mieter, 

seit dem 01.12.2021 ist die vom Gesetzgeber beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten, durch welche die Umlagefähigkeit von TV-Kabelanschlüssen entfällt. Für Neubauten hat der Gesetzgeber hierzu eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2024 vorgesehen, sodass danach keine Umlage im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erfolgen kann. Für Neubauten, deren Hausverteilernetz nach dem 01.12.2021 fertiggestellt wurden, gilt diese Regelung bereits ab Bezug.

Wir bedauern sehr, dass damit die Möglichkeit entfällt, direkt einen Breitbandanschluss zur Verfügung zu stellen und diesen über die Betriebskostenabrechnung umzulegen.

Sollten Sie nach dem 01.12.2021 in eine Neubauwohnanlage der Stadibau eingezogen sind, ergeben sich für Sie hieraus folgende Änderungen:

  • Zeitnah wird Vodafone damit beginnen, den Mietern der Stadibau einen Direktvertrag über die Lieferung des Breitbandsignals frei empfangbarer Fernseh- und Hörfunkprogramme zu Vorzugskonditionen von derzeit 4,99 € pro Monat brutto anzubieten. Für den Übergang bis zur Möglichkeit zum Abschluss des Einzelnutzervertrags bleibt die Versorgung weiterhin gewährleistet. Über den genauen Zeitpunkt der Umstellung wird Sie Vodafone durch Aushänge oder Postwurfsendungen rechtzeitig informieren.     

Sollten Sie Bewohner einer Wohnanlage der Stadibau sein, welche vor dem 01.12.2021 bezogen wurde, ergeben sich für Sie aus der Gesetzesänderung folgende Änderungen:

  • Für das Abrechnungsjahr 2024 werden wir keine Breitbandkabelgebühr umlegen. Der entsprechende Posten in der Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2024, welche in 2025 erstellt wird, entfällt.
  • Bis zum 31.03.2024 haben alle Mieter wie bisher die Möglichkeit, über ihren Breitbandanschluss Fernseh- und Hörfunkprogramme zu empfangen.
  • Zum 01.04.2024 wird Vodafone damit beginnen, den Mietern der Stadibau einen Direktvertrag über die Lieferung des Breitbandsignals frei empfangbarer Fernseh- und Hörfunkprogramme zu Vorzugskonditionen von derzeit 4,99 € pro Monat brutto anzubieten. Für den Übergang bis zur Möglichkeit zum Abschluss des Einzelnutzervertrags bleibt die Versorgung weiterhin gewährleistet. Über den genauen Zeitpunkt der Umstellung wird Sie Vodafone durch Aushänge oder Postwurfsendungen rechtzeitig informieren.

In allen Fällen gilt uneingeschränkt:

Der Abschluss dieses Vertrages mit Vodafone ist freiwillig. Vodafone bietet einen Grundanschluss an. Bei Interesse können Sie sich gerne an die Hotline 0800 664 91 09 (Montag bis Freitag von 8-20 Uhr) wenden. Eine Mitbenutzung des modernisierten Breitbandkabelnetzes durch einen Drittanbieter wird durch Vodafone auf Anfrage des Anbieters ausdrücklich ermöglicht, sodass Ihnen ab der Umstellung eine freie Anbieterwahl ermöglicht wird. Selbstverständlich können Sie auch ganz auf den Empfang von TV- und Hörfunkprogrammen über das Breitbandkabel verzichten.

Sollten Sie zum Umstellungszeitpunkt keinen Vertrag mit einem Kabelanbieter geschlossen haben, können Sie keine Rundfunk- und Fernsehprogramme mehr über den Kabelanschluss empfangen. Ein gesondertes Schreiben erfolgt nicht.

Die häufigsten Fragen haben wir für Sie in den nachstehenden FAQs zusammengefasst:

  1. Welche Möglichkeiten habe ich, um Fernsehen zu empfangen?

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Internet TV
  • Kabelempfang über die Multimediadose
  • Welche Anbieter kann ich wählen?

Es besteht eine freie Anbieterwahl. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Vodafone ein Rahmenvertrag geschlossen wurde, bei welchem ein monatlicher Festbetrag i.H.v. 4,99 € brutto/Wohnung zugesichert wird.

  • Gibt es eine Senderübersicht?

Setzen Sie sich für eine Senderübersicht bitte mit Ihrem Kabelanbieter in Verbindung.

Wenn Sie bei Vodafone bleiben, ändern sich Ihre Sender nicht, Sie brauchen auch keinen Suchlauf starten.

  • Ich kann kein Sky mehr schauen.

Die Extrabuchungen und Programme unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Kabelanbieter.

  • Wohin kann ich mich bei Störungen wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Störungen an Ihren Kabelanbieter.

  • Weitere Informationen zum Thema Breitbandkabel finden Sie auf www.bmwk.de. Die aktuellen FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie hier:

210615-q-and-a-zum-glasfaserbereitstellungsentgelt.pdf (bmwk.de) (Seite 7 ff.)